Akkreditierung

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Richtlinien

Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung

Im Übrigen behält sich der Messeveranstalter die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern.

Akkreditiert werden:

  1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  2. Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
    • Durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind
    • Durch Vorlage eines Impressums im Original (oder Weblink), in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist
    • Durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen (Mitglieder von Schülerzeitungen oder ähnlichen Jugendmedien ohne gültigen Jugendpresseausweis erhalten einmalig eine Tageskarte)
  3. Pressefotografen, die nachweisen können, dass sie journalistisch tätig sind. Dem Akkreditierungsantrag sind automatisch aktuelle Veröffentlichungen (nicht älter als sechs Monate) beizufügen
  4. Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören
  5. Personen die nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt der jeweiligen Messe für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind sowie Pressesprecher und Mitarbeiter von Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Akkreditierungsantrag beizufügen.
  6. Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie Presseinformationen der jeweiligen Messen für gemeinnützige Zwecke benötigen (z.B. Blindenradio, Behindertenverbände). Bei Nachweis der Schwerbehinderung (Behindertenausweis) wird der Begleitperson eine Tageseintrittskarte ausgestellt.
  7. Mitarbeiter von Presseagenturen, die einen ausstellenden Kunden während der Messe betreuen, werden nur gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises akkreditiert. Liegt dieser nicht vor, empfehlen wir Agentur-Mitarbeitern sich mit ihren Kunden in Verbindung zu setzen, um Zugang zur Messe zu erhalten.

Akkreditierungsrichtlinien für Content Creator

Eine Akkreditierung als Content Creator können erhalten:

  • Betreiber:innen eines aktiven Blogs, Instagram-, YouTube- oder TikTok-Kanals mit fachlich thematischem Bezug zur jeweiligen Messe
  • Die Tätigkeit muss mit den entsprechenden Links nachgewiesen werden
  • Der Blog, Instagram-, YouTube- oder TikTok-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr
  • In den Kanälen werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Monat, branchenbezogene oder für die Messe-Zielgruppe relevante Beiträge in Wort, Bild und/oder Film veröffentlicht
  • Es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Beiträge von Ihnen persönlich mit thematischem Bezug zur Messe verfasst wurden
  • Der Blog, Instagram-, YouTube- oder TikTok-Kanal muss ein Impressum vorweisen, in dem Sie namentlich aufgeführt sind
  • Der Blog entspricht den Qualitätsstandards der Messe Friedrichshafen GmbH (Erscheinungsbild, Reichweite, etc.)
  •  Es werden maximal zwei Personen pro Kanal akkreditiert
  • Gerne können Sie uns zur einfacheren Prüfung Kennzahlen (Page Impressions, Page Insights, Unique Visitors oder Verweildauer) Ihrer Seite/Ihres Kanals als Screenshots als Upload oder per E-Mail zukommen lassen.

Nicht akkreditiert werden:

  • Produkttester:innen
  • Gewerbliche Blogs, YouTube- oder Instagram-Kanäle
  • Corporate Blogs
  • PR-Blogs

Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:

  1. Personen ohne jegliche journalistische Legitimation
  2. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen (z.B. Universal Press USA)
  3. Personen mit abgelaufenem Presseausweis
  4. Personen, denen andere freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung ausstellen, dies gilt besonders für private Begleitpersonen!

Wir bitten um Verständnis dafür, dass alle Nicht-Redakteure, also zum Beispiel Marketing- oder Anzeigenleiter, vom Erhalt der Pressekarte ausgeschlossen sind.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

Wir weisen darauf hin, dass auch eine vorab erfolgte Aufnahme in den Presseverteiler der MEMA messe & marketing, Ulm, nicht automatisch den Erhalt einer Pressekarte beinhaltet.